Die komplementäre Ergänzung der
repräsentativen Demokratie durch
dreistufige Volksgesetzgebung
1. Volksinitiative
2. Volksbegehren
Bei Ablehnung der Initiative kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Erreicht das Volksbegehren ein bestimmtes Quorum an Unterstützung, findet eine Volksabstimmung statt.
3. Volksabstimmung
Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
In der Zeit vor der Volksabstimmung ist die gleichberechtigte und umfassende Information und Diskussion über das Pro und Kontra zu gewährleisten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Sie können uns üdirekt ber nebenstehendes Formular erreichen oder über demokratie@volksgesetzgebung.at eine Email schreiben.
Die Initiative für komplementäre Demokratie
ist ein gemeinsames Projekt von:
Sprecher der Initiative: Gerhard Schuster und Florian Wagner
Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber: IG-EuroVision, Brantinggasse 61, 1100 Wien
Die IG-EuroVision ist in Österreich als Verein konstituiert, ZVR-Zahl 587334046
Vorstand: Gerhard Schuster, Tassilo Seidl-Zellbrugg, Ines Kanka